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Von A wie Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Z wie Zinsbindungsfrist: wer eine Immobilie sucht oder verkaufen möchte, macht die Bekanntschaft mit vielen Fachbegriffen und neuen Themenkomplexen. Unser Glossar stellt Ihnen die wichtigsten Begriffe aus der Immobilienwelt vor:
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Mehrfamilienhäuser ist nötig, um Miteigentum in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sie besagt, dass Wohnungen baulich so getrennt werden müssen, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.
Die bei der Baufinanzierung am häufigsten verwendete Darlehensform. Dabei zahlt der Kreditnehmer bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine konstante Jahresleistung. Diese wird aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens errechnet und je nach Vertrag in Vierteljahres- oder Monatsraten bezahlt.
Gegenüber einem Privatkredit besitzt der Bauzins den Vorteil, dass das Risiko für den Kreditgeber sinkt, da er auf das zu finanzierende Immobilienobjekt als Absicherung zurückgreifen kann.
Wird durch einen Sachverständigen festgestellt und gibt die Summe an, die ein Kreditinstitut für ein Grundstück beleiht.
Sie beträgt in der Regel vier bis sechs Prozent des Kaufpreises einer Immobilie. Bei Vermietungen werden für gewöhnlich zwei Monatsmieten als Courtage angesetzt.
Das Darlehen wird nach eingehender Prüfung von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut verzinslich gewährt. Als Absicherung dient die Hypothek, die Grundschuld oder die Bürgschaft.
Eigenkapital dient der Finanzierung ihres Bauvorhabens. Als Eigenkapital gelten in erster Linie Ihr verfügbares Barvermögen, Bausparverträge und Lebensversicherungen sowie unbelasteter Grundbesitz.
Erstellt Ihr Immobilienmakler mit Ihnen zusammen. Dazu gehören die Auflistung aller Herstellungs- oder Erwerbskosten sowie die Zusammenstellung der Eigen- und Fremdmittel.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim jeweiligen Amtsgericht in schriftlicher oder elektronischer Form geführt wird. Für jedes Grundstück werden die wichtigsten Daten (Eigentumsverhältnisse, Hypotheken, etc) des Grundstücks nach einem bestimmten System aufgelistet.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an und beträgt zurzeit 3,5% des notariell vereinbarten Kaufpreises.
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Je nach dem Hebesatz kann die Grundsteuer in den Gemeinden unterschiedlich hoch sein.
Die Kosten für die Leistungen des Notars (Notargebühren) und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises.
Banken verlangen für die Finanzierung einer Immobilie die Schätzung eines vereidigten Bausachverständigen. Je nach Immobilie wird die Schätzung nach dem Sachwert oder dem Ertragswert durchgeführt. Die örtlichen Marktverhältnisse werden dabei berücksichtigt müssen.
Regelmäßige Leistung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Darlehens. Sie erfolgt in der Regel in gleichbleibenden Raten.
Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen - meist eines anderen Darlehensgebers. Umschuldungen dienen meist der Umwandlung kurzfristiger Bankkredite (Zwischenfinanzierung) in ein langfristiges Darlehen.
Marktwert eines (un)bebauten Grundstücks an einem bestimmten Stichtag.
Das Wiederkaufsrecht räumt dem Verkäufer das Recht ein, eine verkaufte Sache wieder zurückzukaufen.
Der Darlehnszinssatz für das ausgegebene Darlehn wird von dem Kreditinstitut für eine fest vereinbarte Laufzeit nicht verändert. Regellaufzeiten sind meist 5, 8 oder 10 Jahre.